Die Weberbank-Stiftung stellt sich vor
Im Jahre 1999 gründete die Weberbank die Fördergesellschaft der Weberbank gGmbH – die Vorgängerin der späteren Weberbank-Stiftung. Zielsetzung ist, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie Projekte aus weiteren gemeinnützigen Bereichen zu fördern.
Besonderes Anliegen der Stiftung ist es, Projekte zu einem frühen Zeitpunkt zu fördern und sie in der oft schwierigen Anfangsphase zu unterstützen.
Mit ihrer Förderung repräsentiert die Weberbank-Stiftung einen Schwerpunkt des gesellschaftlichen Engagements der Weberbank Actiengesellschaft und konzentriert sich auf Projekte in Berlin und Brandenburg.
Karin Kohler
Mitglied des Vorstandes der
Weberbank-Stiftung
Tel.: (030) 8 97 98-176
Die Weberbank ist langjähriger Hauptförderer des Staatsballetts Berlin. Im Mittelpunkt der Kooperation steht das Projekt "Tanz ist Klasse!". Kinder und Jugendliche entdecken Tanz und Ballett.
Für die Weberbank-Stiftung war es schon immer wichtig, Kooperationen unter Stiftungen voranzubringen, um mit den Erfahrungen und der inhaltlichen Zusammenarbeit auch die finanzielle Schlagkraft zu erhöhen. Seit 2013 nimmt die Weberbank-Stiftung regelmäßig an der Berliner Stiftungswoche teil. Die Berliner Stiftungswoche ist ein hervorragendes Beispiel für gelebte Kooperation und ein Modell, das bereits von den Städten München und Hamburg übernommen worden ist.
Die Weberbank-Stiftung stellt ihre Erfahrung und ihr Netzwerk als Trägerstiftung für Zustiftungen sowie gemeinnützige, unselbständige Stiftungen von Kundinnen und Kunden mit deren eigenen Zielen zur Verfügung.
Die Aufgaben der Weberbank-Stiftung
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, des Wohlfahrtswesens und des Sports sowie der Jugend- und Altenhilfe. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Vergabe von Preisen für besondere Leistungen auf den vorgenannten Gebieten. Des Weiteren vergibt die Stiftung Zuwendungen an andere als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen (§ 58 Nr. 2 der Abgabenordnung). Die Stiftung darf Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft beschaffen; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist (§ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung).
(2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf sich dabei zur Verwirklichung dieser Zwecke geeigneter Hilfspersonen bedienen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung).
(3) Die Stiftung ist berechtigt, als Trägerkörperschaft für gemeinnützige nichtrechtsfähige Stiftungen aufzutreten. Das ihr in diesem Rahmen übertragene Vermögen wird sie getrennt von ihrem eigenen Vermögen gemäß den Bestimmungen der nichtrechtsfähigen Stiftung entgeltfrei verwalten und verwenden.
Die Weberbank-Stiftung ist laut Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin vom 16.10.2024, St. Nr. 27/641/07663 steuerbefreit und berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Stiftungsaufsichtsbehörde ist die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung.
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