Robert Heiduck
ist Pressesprecher der Weberbank.
Für Fragen und weitere Informationen steht er Ihnen gern zur Verfügung.
Telefon: (030) 8 97 98 - 388
E-Mail: robert.heiduck@weberbank.de
Berlin --- Qualität und Kompetenz bei der Beratung vermögender Privatkunden haben in Berlin eine Top-Adresse: Die Weberbank Actiengesellschaft hat von den unabhängigen Bankentestern des Deutschen Instituts für Bankentests GmbH im Vergleich von 7 Banken mit dem Ergebnis 1,17 die Bestnote erhalten.
Die Untersuchungen der Beratungsqualität bei Banken und Sparkassen sollen eine Orientierungshilfe bei der Wahl der Bankverbindung sein. Für die Durchführung neutraler und kompetenter Tests ist das Deutsche Institut für Bankentests Lizenzpartner von DIE WELT.
Die Tests vor Ort werden alljährlich durch versierte und speziell geschulte Tester durchgeführt, die auf viele Jahre Erfahrungen und Entwicklungen in der Branche zurückblicken können.
Der Qualitätstest beim Private Banking
Ausgangspunkt ist in einer Region das „Mystery Shopping“. Eine wissenschaftliche Untersuchungsmethode, bei der ein verdeckter Tester einen Beratungstermin vereinbart. Der Testablauf gibt dabei eine reale Beratungssituation wieder, bei der den Beraterinnen und Beratern eine Vielzahl von Informationen zur persönlichen und finanziellen Situation des Kunden gegeben werden, die es im Gespräch zu beachten gilt. Dadurch ist es möglich, gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden eine maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten, die an den individuellen Bedürfnissen ausgelegt ist.
Zur Beurteilung der Qualität der Beratung dienen 30 Kriterien. Dies sind vor allem Kriterien, die vermögende Privatkunden für die Wahl einer Bankverbindung für entscheidend und wichtig halten.
Es geht dabei zuerst um die Freundlichkeit und Atmosphäre im Beratungsgespräch. Dann um die entscheidenden Punkte, ob die Bankberater die richtige Analyse vornehmen. Nicht nur die Wünsche des Kunden sind dabei zu berücksichtigen, sondern auch seine persönliche Situation, Pläne, Ziele, Vorhaben, Einkommenssituation, Ausgaben und das zur Verfügung stehende Geld für Wünsche.
Im Testfall ging es um die Geldanlage aus einer Erbschaft in Höhe von ca. 900.000 Euro. Das ist bei dem aktuell niedrigen Zinsniveau keine leichte Aufgabe für die Kundenberatung.
Schon bei der Kundenanalyse geht es um Aufklärung über Verlustrisiken bei verschiedenen Anlageklassen, speziell bei Aktienanlagen. Die Anlagebereitschaft und das Risiko müssen besprochen werden sowie Erklärungen zu Produkten und Inhalten folgen.
Ebenso bedarf es einer „Musterperformance“ mit Renditeaussagen und Anlagevorschlägen für Aktien, Fonds-Varianten und Anleihen bei passender Risikostreuung für den Kunden, nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen.
Entscheidend ist, ob das Portfolio-Risiko zum Anlegerprofil passt und die Produktauswahl vor allem qualitätsorientiert ist. Zum Schluss muss die Gesamtberatung zu allen Finanzangelegenheiten beim Kunden auch stimmig sein.
Klaus Siegers, Vorstandsvorsitzender der Weberbank Actiengesellschaft, freut sich über die Auszeichnung: „Damit wird erneut unsere überzeugende Beratungsqualität bestätigt, die alle unsere Kundinnen und Kunden das ganze Jahr hindurch zuverlässig und individuell abrufen können. Dies ist die Hauptbotschaft hinter dieser Qualitäts-Auszeichnung, die sich natürlich nicht nur an unsere Kundinnen und Kunden in Berlin richtet. Insbesondere ist es eine Auszeichnung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tagtäglich mit viel Engagement, Fachkompetenz und Empathie für ihre Kundinnen und Kunden da sind.“
Die Weberbank wurde 1949 von Hans Weber in Berlin gegründet. Die Privatbank berät nicht nur bei Vermögensanlage und –aufbau, sondern bietet die vollständige Angebotspalette für private und institutionelle Kunden. Ihre enge Verbundenheit mit Berlin unterstreicht sie mit ihrem Leitmotiv „Die Privatbank der Hauptstadt“. Immer mehr Kunden, insbesondere institutionellen, steht sie auch bundesweit zur Verfügung. Die Tugenden Kompetenz und Objektivität, vor allem aber Individualität und persönliche Beratung, bestimmen die Philosophie des Hauses. Dieser Anspruch wird regelmäßig im Urteil Dritter bestätigt.
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