Nachfolgeplanung: gut gedacht und gut gemacht

Nachgefragt
Juni 2022

 

Autor: Dr. Tobias Beckmann
Dr. Tobias Beckmann leitet die Abteilung Recht und Steuern bei der Weberbank. Er ist Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Steuerberater. Mit seinem Team verantwortet er insbesondere auch den Bereich Steuern und Nachfolgeplanung. Nach dem Abschluss seines rechtswissenschaftlichen Studiums sowie seiner Promotion spezialisierte er sich auf das Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht und verfügt diesbezüglich über langjährige Berufspraxis.

Foto Dr. Tobias Beckmann

Das Thema Nachfolgeplanung schieben viele auf die lange Bank. Woran liegt das Herr Dr. Beckmann?

Das ist verständlich. Wer beschäftigt sich schon gerne mit seinem eigenen Ableben? Wenn ich aber nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge eintreten soll, dann bleibt mir nichts anderes übrig, als ein Testament zu verfassen. Nur so kann ich sicherstellen, dass Personen oder gemeinnützige Einrichtungen, die ich bedenken möchte, Anteile meines Vermögens erhalten.

Kann ich ein Testament auch selbst erstellen?

Grundsätzlich kann man ein Testament selbst handschriftlich verfassen. Dabei die juristisch korrekten Begriffe zu verwenden ist für den Laien jedoch nicht einfach. Allein die Unterscheidung zwischen Erben und Vermächtnisnehmern ist nicht jedem klar. Und ist das Testament auslegungsbedürftig, kommt es schnell zum Streit.

Was empfehlen Sie?

Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wunsch auch umgesetzt werden kann, empfehle ich, sich bei der Testamentserstellung von Rechtsanwältinnen und Notaren beraten zu lassen. Bei steuerlichen Besonderheiten kann es sinnvoll sein, zusätzlich mit Fachanwälten im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht oder Steuerberatern in Kontakt zu treten.

In welchem Alter sollte man ein Testament schreiben?

Meines Erachtens sollte ein Testament immer dann erstellt werden, wenn klar wird, dass das vorhandene Vermögen einer anderen Person zufließen soll, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. Das kann das junge unverheiratete Paar sein, das gemeinsam eine Immobilie erworben hat, das Paar mit minderjährigen Kindern oder eine Person im besten Alter. Wichtig ist natürlich, in regelmäßigen Abständen das Testament zu überprüfen und eventuell anzupassen. Oftmals ändern sich die Vermögensstruktur oder der Personenkreis, den man bedenken möchte, im Laufe des Lebens.

Garantiert mir ein Testament, dass mein Wille auch tatsächlich umgesetzt wird?

Sind mehrere Personen im Testament bedacht, kann es zu Konflikten bei der Auseinandersetzung des Nachlasses kommen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, eine Testamentsvollstreckung anzuordnen. Dabei kümmert sich ein Testamentsvollstrecker um die Nachlassabwicklung, indem er das Vermögen an die Bedachten verteilt oder es über einen längeren Zeitraum für sie verwaltet.

Wen kann ich denn als Testamentsvollstrecker benennen?

Sie können eine Person oder eine Institution Ihres Vertrauens als Testamentsvollstrecker einsetzen. Aus meiner Sicht ist es wichtig, jemanden auszuwählen, der sehr erfahren mit der Abwicklung von Nachlässen ist.

Warum beschäftigen Sie und die Bank sich überhaupt mit diesen Themen?

Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden ganzheitlich. Basis der Beratung ist eine individuelle Liquiditätsplanung, die auch eine erbschaftsteuerliche Belastung berücksichtigt. Die Testamentsvollstreckung ist ein Service, den auch die Weberbank anbietet. Hierbei kann sie auf ihre mehr als zehnjährige Expertise zurückgreifen. Schließlich ist Testamentsvollstreckung Vertrauenssache.

i