Diskreter Immobilienverkauf im „Handausleseverfahren“

Nachgefragt
Juni 2021

 

Julia Nawrot
Julia Nawrot, Immobilienexpertin der Weberbank, im Interview.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Immobilien zu veräußern. Frau Nawrot, auf welchen Wegen verkaufen Weberbank-Kunden ihre Immobilien?

Beim Verkauf von Immobilien wünschen sich viele Kundinnen und Kunden der Weberbank professionelle Unterstützung, da sich nur in seltenen Fällen der passende Käufer im persönlichen Umfeld finden lässt. Deshalb stehen wir unseren Kunden mit einem breiten Netzwerk an Immobilienexperten zur Verfügung. Häufig ist der Verkauf der Immobilie über einen Immobilienmakler aus unserem Netzwerk sinnvoll. Unsere Kooperationspartner verfügen über eine große Marktexpertise und einen breiten Kundenstamm. Bei der Auswahl des richtigen Maklers berücksich­tigen wir neben den objektspezifischen Besonderheiten der Immobilie auch die individuelle „Passung“ zum Verkäufer. Für Immobilien, die besonders diskret und ohne Hinzuziehung eines Maklers verkauft werden sollen, bietet die Weberbank zudem die Möglichkeit eines internen Bieterverfahrens an. Hierbei werden potenzielle Kaufinteressenten ausschließlich innerhalb des Kundenkreises der Weberbank ausgewählt. Besonders eignen sich für dieses Verfahren kleine und mittelgroße Mietshäuser in und um Berlin, da diese von unseren Kunden besonders nachgefragt werden.

Was sind die Vorteile des Weberbank-Bieterverfahrens, und wie ist der Ablauf?

Beim Bieterverfahren kann beispielsweise der Wunsch im Vordergrund stehen, die Immobilie vorrangig in gute Hände zu geben und dabei trotzdem einen fairen Preis zu erzielen. Oder eben die Möglichkeit, die Immobilie sehr diskret anderen Weberbank-Kunden anzubieten. Dadurch ist keine Vermarktung über etwaige Plattformen notwendig. Es finden keine Massenbesichtigungen statt, was oft zu Unruhe bei den Mietern und zu einem telefonischen Ansturm beim Verkäufer sorgt.

Zudem profitieren Verkäufer vom exklusiven Kundenstamm der Weberbank, der neben einem ernsthaften Kaufinteresse auch über eine sehr gute Bonität und Finanzierbarkeit verfügt. In diesem „Handausleseverfahren“ können eben auch eher subjektive Anforderungen des Verkäufers an mögliche Käufer berücksichtigt werden, zum Beispiel eine familiäre Eigentümerstruktur. Der Verkäufer legt ein Mindestgebot fest, für welches er sich auf Grundlage der Marktwerteinschätzung eines qualifizierten Gutachters entscheidet. Die Kaufinteressenten geben nach erfolgter Objektbesichtigung und Prüfung aller relevanten Daten eine Kaufabsichtserklärung mit ihrem jeweiligen Kaufpreisgebot ab. Je größer das Interesse, desto höher können die Kaufgebote ausfallen.

Wir sammeln und verwahren die Gebote für den Verkäufer bis zum Ablauf der im Vorfeld festgelegten Bietzeit und öffnen sie im Anschluss mit ihm gemeinsam. Der Verkäufer allein entscheidet nun, mit welchem Kaufinteressenten er die konkreten Kaufvertragsverhandlungen führen möchte. Nicht immer ist bei der Entscheidung das höchste Gebot ausschlaggebend, auch persönliche Faktoren können wie beschrieben eine wichtige Rolle spielen. Auf diesem Weg haben wir in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zufriedene Verkäufer und Käufer erfolgreich zusammengeführt.

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