Seit dem 14. September 2019 setzt die Weberbank und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking ergeben. Das Wichtigste für Sie im Überblick:
1 Bitte informieren Sie sich bei der Weberbank, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.
2 Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking der Weberbank.
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungsdiensteanbieter auf ein online geführtes Zahlungskonto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) festgelegt und gelten seit dem 14. September 2019.
1 Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Berater, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.
Zahlungen, die Sie häufiger an gleiche Empfänger erteilen – wie Überweisungen an den Ehepartner – können Sie in einer neuen Liste „TAN-freie IBANs“ (Whitelist) aufnehmen. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.1
Viele Internethändler nutzen Drittdienstleister zur Zahlungsabwicklung, sogenannte Zahlungsauslösedienste. Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, müssen Sie sich nicht in Ihr Online-Banking einloggen, sondern die Überweisung direkt über den Drittdienst beauftragen. Indem ein Drittdienstleister Zugang zu Ihren Kontodaten hat, kann er Bezahlungen auslösen.
Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Kontoinformationsdienste an.
Alle Drittdienstleister müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit giropay bietet die Weberbank einfache und bekannte Alternativen zu den Zahlungsauslösediensten.
Zukünftig kann der Kunde wählen, ob er direkt auf sein Zahlungskonto zugreift – zum Beispiel, das Online-Banking der Weberbank direkt aufruft, eine Finanzverwaltungssoftware oder eine Banking-App nutzt – oder ob der Zugriff über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.
Dies kann entweder ein Kontoinformationsdienst oder ein Zahlungsauslösedienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden Kontodaten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.
Im Online-Banking der Weberbank sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Drittdienste und können diese dort auch direkt widerrufen.
Wichtiger Hinweis: Die EU-Richtlinie PSD2 verpflichtet Sparkassen und Banken dazu, eine sichere Schnittstelle für Services einzurichten, die auf Ihre Konten und Daten zugreifen möchten. Dieser Zugriff kommt allerdings nur zustande, wenn Sie dem vorher zugestimmt haben.
Sie behalten die volle Souveränität über Ihre Daten. Solange Sie keinen Zahlungsdiensteanbieter mit dem Abruf von Kontoinformationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, bleiben Ihre Daten ausschließlich bei der Weberbank.
Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung mittels Anmeldenamen, PIN und TAN möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanzverwaltungssoftware oder eine App nutzen oder, ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungsdiensteanbieter erfolgt.
Die neuen Zahlungsdiensteanbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Daten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden.
Ein Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangsdaten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.
Nein, das Freigabeverfahren beim Online-Banking, das die Weberbank heute anbietet – erfüllt heute bereits die neuen Sicherheitsanforderungen.
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