Online-Banking

Das hat sich durch PSD2 geändert

Online-Banking

Das hat sich durch PSD2 geändert

  • Schnelleres und bequemeres Online-Banking
  • Höhere Sicher­heit
  • Stärkerer Verbraucherschutz
Überblick

Durch PSD2 ist Online-Banking bequemer, schneller und sicherer.

Seit dem 14. September 2019 setzt die Weberbank und andere Finanz­institute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking ergeben. Das Wichtigste für Sie im Überblick:

  • Mehr Sicherheit
    Zum Login ins Online-Banking geben Sie alle 180 Tage eine TAN ein. Eine automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt bereits nach fünf Minuten, statt zuvor nach zwölf Minuten. Da Sie regelmäßig eine TAN zur Anmeldung im Online-Banking benötigen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie auch unterwegs jederzeit Zugang zu Ihrem TAN-Verfahren haben.
  • Mehr Komfort
    Durch intelligente Sicherheits­maßnahmen sind bestimmte Zahlungs­aufträge ohne TAN-Eingabe möglich – zum Beispiel bei Zahlungen zwischen Ihren Zahlungs­konten bei der Weberbank, über die sogenannte Klein­betrags­regelung bis 30 Euro oder über die Möglichkeit, eine „TAN-freie IBAN-Liste“ führen zu können.1
  • Mehr Transparenz
    Im Online-Banking gibt es eine neue Funktion, mit der Sie Konto­zugriffe von Dritt­diensten ganz bequem verwalten können. Hier sehen Sie, welche Zahlungs­auslöse- oder Konto­informations­dienste in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben.2
  • Mehr Verbraucher­schutz
    Wenn Sie als Kunde Zahlungs­dienste­anbieter beauftragen, sind diese zukünftig berechtigt, Ihre Konto­zugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen. Zahlungsdiensteanbieter dürfen Ihre Daten jedoch nicht speichern. Diese haben auch dafür zu sorgen, dass Ihre personalisierten Daten wie Anmelde­name, PIN und TAN niemand anderem zugänglich sind.

1 Bitte informieren Sie sich bei der Weberbank, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.
2 Sie können Ihre Zustimmung zum Kontozugriff jederzeit widerrufen, direkt gegenüber dem Drittdienst oder im Online-Banking der Weberbank.

Vorteile

Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Eine weitere wesentliche Änderung ist die Art und Weise, wie berechtigte Zahlungs­dienste­anbieter auf ein online geführtes Zahlungs­konto zugreifen und welche Informationen sie abrufen dürfen. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Banken­aufsichts­behörde (EBA) fest­gelegt und gelten seit dem 14. September 2019.

Das sind die wichtigsten Änderungen

  • Online-Banking-Apps oder Online-Banking-Software müssen sich auf dem aktuellsten Stand befinden.
  • Regelmäßige TAN-Eingaben beim Abruf von Konto­informationen und die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking nach bereits fünf Minuten erhöhen die Sicherheit.
  • Zahlungen an sich selbst – also zwischen Ihren Zahlungskonten bei der Weberbank – sind bequem ohne TAN-Eingabe möglich.1
  • Kleinbetrags­zahlungen bis 30 Euro können ganz ohne TAN-Eingabe erfolgen.1 Intelligente Sicherheits­systeme prüfen im Einzelfall, ob eine TAN-Eingabe erforderlich ist.
  • Eine TAN-freie IBAN-Liste (Whitelist) kann eingerichtet werden und vereinfacht Zahlungs­aufträge, die so in der Regel schneller ohne TAN freigegeben werden. Es kann allerdings sein, dass die individuellen Sicherungssysteme der Weberbank trotzdem eine TAN verlangen.1
  • Beauftragen Sie einen Dritt­dienstleister, ist dieser dazu berechtigt, Ihre Konto­zugangs­daten wie zum Beispiel PIN und TAN abzufragen.
  • Dritt­dienste können bequem über das Online-Banking verwaltet werden: Sie können einsehen, wer von den Berechtigten wann Informationen abgerufen hat und können weitere Konto­zugriffe von Dritt­diensten widerrufen.

1 Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Berater, welche Zahlungen dort TAN-frei angeboten werden.

FAQ

Fragen und Antworten

Was ist die TAN-freie IBAN-Liste?

Zahlungen, die Sie häufiger an gleiche Empfänger erteilen – wie Überweisungen an den Ehepartner – können Sie in einer neuen Liste „TAN-freie IBANs“ (Whitelist) aufnehmen. Online-Aufträge an diese Empfänger werden dann ganz bequem ohne TAN-Eingabe ausgeführt.1

Wozu benötigen Drittdienstleister Kontozugriff?

Viele Internethändler nutzen Drittdienstleister zur Zahlungs­abwicklung, sogenannte Zahlungs­auslösedienste. Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, müssen Sie sich nicht in Ihr Online-Banking einloggen, sondern die Überweisung direkt über den Dritt­dienst beauftragen. Indem ein Dritt­dienstleister Zugang zu Ihren Konto­daten hat, kann er Bezahlungen auslösen.

Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie z.B. Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Konto­informationsdienste an.

Alle Drittdienstleister müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanz­dienst­leistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Mit giropay bietet die Weberbank einfache und bekannte Alternativen zu den Zahlungs­auslöse­diensten.

Wer kann auf mein Zahlungskonto zugreifen?

Zukünftig kann der Kunde wählen, ob er direkt auf sein Zahlungs­konto zugreift – zum Beispiel, das Online-Banking der Weberbank direkt aufruft, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine Banking-App nutzt – oder ob der Zugriff über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Dies kann entweder ein Konto­informations­dienst oder ein Zahlungs­auslöse­dienst sein. Diese neuen Dienste können aber nur mit aus­drücklicher Zustimmung des Kunden Konto­daten abrufen beziehungsweise Zahlungen auslösen.

Was ist ein Zahlungsauslösedienst?

Dieser Dienst kann im Auftrag des Kunden zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

Dieser Dienst kann im Auftrag des Kunden zum Beispiel eine Überweisung zu Lasten eines Zahlungs­kontos beim konto­führenden Kredit­institut auslösen.

Was ist ein Kontoinformationsdienst?

Dieser Dienst stellt Kunden sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Dieser Dienst stellt Kunden sichere Informationen über ein oder mehrere Zahlungs­konten zur Verfügung.

Wie lassen sich Drittdienste verwalten?

Im Online-Banking der Weberbank sehen Sie alle von Ihnen bereits erteilten Zustimmungen für Dritt­dienste und können diese dort auch direkt widerrufen.

Wichtiger Hinweis: Die EU-Richtlinie PSD2 verpflichtet Sparkassen und Banken dazu, eine sichere Schnitt­stelle für Services einzurichten, die auf Ihre Konten und Daten zugreifen möchten.  Dieser Zugriff kommt allerdings nur zustande, wenn Sie dem vorher zugestimmt haben.

Was passiert mit meinen Daten?

Sie behalten die volle Souveränität über Ihre Daten. Solange Sie keinen Zahlungs­dienste­anbieter mit dem Abruf von Konto­informationen oder mit der Ausführung einer Überweisung beauftragen, bleiben Ihre Daten ausschließlich bei der Weberbank.

Wie kann ein Kontoinformationsdienst auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Der Zugriff auf die Daten ist nur durch Ihre Beauftragung mittels Anmeldenamen, PIN und TAN möglich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie für das Online-Banking einen Internet-Browser, eine Finanz­verwaltungs­software oder eine App nutzen oder, ob der Zugang zum Konto über einen Zahlungs­dienste­anbieter erfolgt.

Die neuen Zahlungs­dienste­anbieter sind verpflichtet, die abgerufenen Daten nur für den vorgegebenen Zweck zu verwenden.

Kann ein Zahlungsdiensteanbieter auch ohne mein Wissen auf meine Zahlungskontodaten zugreifen?

Ein Zugriff ist zunächst nur nach Ihrer expliziten Zustimmung möglich. Dienste, denen Sie keine Erlaubnis und auch nicht Ihre Zugangs­daten gegeben haben, können also nicht auf Ihre Konten zugreifen.

Die PSD2 soll die Sicherheit von Zahlungen im Internet erhöhen. Hat das Auswirkungen auf die Online-Banking-Verfahren der Weberbank?

Nein, das Freigabeverfahren beim Online-Banking, das die Weberbank heute anbietet – erfüllt heute bereits die neuen Sicher­heits­anforderungen.

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