Annica Rodekurth
ist seit Januar 2023 Immobilienberaterin der Weberbank. Als gelernte Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Immobilienfachwirtin IHK war sie vorher viele Jahre bei einem Berliner Wohnungsbauunternehmen tätig.
Das EU-Parlament hat im März 2023 eine Neufassung der Gebäuderichtlinie (EPBD) beschlossen. Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?
Ein großer Teil des Energieverbrauchs in Europa ist auf Gebäude zurückzuführen. Im Rahmen der Energie- und Klimapolitik der EU wurde daher eine neue Richtline beschlossen*, die Vorgaben zur Energieeffizienz macht und zum Ziel hat, im Gebäudebereich den Energieverbrauch zu reduzieren, den CO2-Ausstoß zu verringern und bis 2045 klimaneutral zu werden. Nach der Richtlinie müssen Immobilienbesitzer gewährleisten, dass ihre Gebäude den neuen Anforderungen entsprechen, und Maßnahmen ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren mit dem Ziel, in Zukunft emissionsfrei zu sein. (* Der Beschluss ist noch nicht verbindlich, eine endgültige Novelle wird dieses Jahr erwartet.)
Was können Immobilienbesitzer tun, um eine bessere Energieeffizienzklasse zu erreichen?
Einen Hinweis gibt der Energieausweis. Dieser enthält neben Daten zur Energieeffizienz Empfehlungen, wie das Gebäude energetisch verbessert werden kann, ersetzt aber keinesfalls eine fachliche Energieberatung! Die größten Energieeinsparpotentiale bieten Maßnahmen wie eine neue Heizungsanlage, eine Fassaden-, Keller-, und Dachdämmung, neue Fenster und bessere Verglasung sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Idee ist zudem die Bildung einer EU-weiten einheitlichen Skala für Gesamtenergieeffizienzklassen bei Gebäuden von „A“ bis „G“, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Wohngebäude könnten so reglementiert werden, dass bestimmte Effizienzklassen bis zu einem zu definierenden Zeitpunkt durch Sanierungsmaßnahmen erreicht werden müssen. Nach dem Ansatz „worst first“ ist davon auszugehen, dass die Gebäude mit den schlechtesten Effizienzklassen mit höchster Priorität saniert werden müssen.
Wo finden Interessierte für ihre Immobilie eine Energieberatung?
Energie-Effizienz-Experten sind bei der Deutschen Energie-Agentur gelistet (www.energie-effizienz-experten.de). Energieberaterinnen und -berater ermitteln den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und erstellen ein Sanierungskonzept unter Angabe möglicher Förderungen. Diese fachliche Beratung lohnt sich in jedem Fall!
Die Umsetzung des europäischen in das deutsche Gesetz mit dem Stichwort „Heizungsgesetz“ wurde und wird kontrovers diskutiert. Um welche Kernpunkte geht es?
Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) soll in Kürze verabschiedet werden und an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt werden. Bis 2028 sollen die Kommunen ihre Wärmepläne vorlegen. Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, sollen die Heizungstauschregeln des GEG für Bestandsgebäude gelten. Ab 2024 sollen die Heizungsbestimmungen nur für die gelten, die in Neubaugebieten bauen. Im Fokus stehen der Übergang von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien, die Nutzung von Fernwärme in städtischen Gebieten sowie moderne Heizungsformen und wasserstofffähige Gasthermen.
Mit welchen Kosten müssen Eigentümer für eine energetische Sanierung der Immobilie rechnen? Gibt es dafür Förderungen?
Die Kosten für eine Sanierung fallen unterschiedlich aus. Entscheidend sind Faktoren wie das Baujahr, der bauliche Zustand, die verwendeten Materialien und vieles mehr. Eine genaue Aussage über die Sanierungskosten kann ausschließlich über entsprechende Fachfirmen erfolgen. Förderungen für Sanierungen gibt es und wird es sicherlich auch weiterhin geben, diese werden derzeit im Rahmen der aktuellen Diskussionen noch weiterentwickelt. Den jeweils aktuellen Stand hierzu können Interessierte der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.
Gern stehen wir Ihnen für Ihre Fragen rund um die Immobilie und auch zu Fördermöglichkeiten, etwa durch zinsvergünstige Kredite der KfW, zur Verfügung.