Steuer­erstattungs­verfahren

Hinweise zur Erstattung von Fondssteuern

Steuer­erstattungs­verfahren

Hinweise zur Erstattung von Fondssteuern

Der Gesetzgeber hat ein Verfahren vorgesehen, durch das sich bestimmte gemeinnützige Anleger die Fondssteuer erstatten lassen können. Das Erstattungs­verfahren ist für den Investment­fonds als Wahlrecht ausgestaltet und somit freiwillig.

Fondssteuer

Verfahren zur Erstattung der Fondssteuer

Bis zum 31.12.2017 wurden die Erträge eines Investmentfonds nur unmittelbar beim Anteilsinhaber besteuert. Seit dem 1. Januar 2018 werden sowohl die Einnahmen beim Investmentfonds selbst als auch die Einnahmen beim Anteilsinhaber steuerpflichtig. Sie haben die Möglichkeit, sich die Fondssteuer innerhalb von 18 Monaten nach Zufluss des Kapitalertrags erstatten zu lassen. Bitte beachten Sie daher, dass der für den Steuer­erstattungs­antrag notwendige Investmentanteil-Bestandsnachweis bereits bis zum 31. März des Folgejahres bei Ihrer depotführenden Bank beantragt werden muss. Sprechen Sie hierfür rechtzeitig Ihren Berater an. Der Steuer­erstattungs­antrag sollte vorsorglich bis zum 30. April des Folgejahres beim Investmentfonds über die Kapital­verwaltungs­gesellschaft eingereicht werden.   

Hintergrund: Investmentfonds unterliegen mit ihren Einnahmen, für die dem deutschen Staat das Besteuerungsrecht zusteht, einem Steuerabzug in Höhe von 15% Körperschaftsteuer inklusive bzw. zuzüglich Solidaritätszuschlag. Hierzu zählen insbesondere inländische Beteiligungseinnahmen (z.B. Dividenden) sowie inländische Immobilienerträge (z.B. Mieteinnahmen). Diese Steuerbelastung kann auch nicht für steuerbefreite Anleger über den Nachweis der Steuerbefreiung (z.B. Nichtveranlagungsbescheinigung für gemeinnützige Körperschaften) vermieden werden. Der Gesetzgeber hat jedoch ein Verfahren vorgesehen, durch das sich bestimmte gemeinnützigen Anleger die Fondssteuer erstatten lassen können (sog. Erstattungsverfahren).

Erstattungsverfahren

Erstattungsverfahren

  • Eine Nachträgliche Erstattung ist für bestimmte steuerbefreite Anleger möglich
  • Der Erstattungsantrag ist durch den Anleger innerhalb von 18 Monaten und direkt beim Investmentfonds zu stellen
  • Die Beantragung des Investmentanteil-Bestandsnachweises muss bis zum 31. März des Folgejahres bei Ihrer depotführenden Bank erfolgen
  • Der Steuer­erstattungs­antrag sollte vorsorglich bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden
  • Für die Bearbeitung Ihres Erstattungsantrages können gegebenenfalls Bearbeitungsgebühren anfallen
  • Die Bearbeitung Ihres Antrages ist freiwillig und liegt im Ermessen des Investmentfonds

So einfach geht es:

1. Investment­anteil-Bestands­nachweis(e) beantragen

  • Antragstellung bei der depot­­führenden Bank - bitte sprechen Sie rechtzeitig Ihren Berater an

2. Unterlagen zusammenstellen

3. Abschicken (Frist 30. April)

  • Übersendung der Unterlagen über die im Investmentanteil-Bestandsnachweis benannte Kapital­verwaltungs­gesellschaft an den Investmentfonds
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