Von unserem Kerngeschäftsbereich der Wertpapier- und Vermögensanlage über unsere innerbetrieblichen Abläufe bis hin zu unserem gesellschaftlichen Engagement informieren wir in dieser Rubrik über aktuelle ESG-Themen. Diesmal erläutern wir den Begriff der Governance und wie wir in der Weberbank gute Unternehmensführung ausgestalten.
Was heißt das bitte auf Deutsch?
Das Akronym ESG wurde im Jahr 2004 im Rahmen der Studie „Who Cares Wins“ der Vereinten Nationen von dem Schweizer Ivo Knoepfel erstmals verwendet. Die drei Buchstaben haben weite Verbreitung gefunden und sind in den deutschen Sprachgebrauch übernommen worden. Für das G wie Governance wird zumeist Unternehmensführung als Pendant verwendet. Im Amtsdeutsch der EU kommt dagegen auch der Begriff Unternehmenspolitik vor.
Gliederung der gesetzlich definierten Governance-Faktoren nach der CSRD
Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist eine EU-Richtlinie zur umfassenden, einheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Hier wird Governance wie folgt gegliedert:
Gelebte Umsetzung in der Weberbank
Als der individuellste der Governance-Faktoren ist die Unternehmenskultur das, was ein Unternehmen ausmacht. Von der Nachhaltigkeitsstrategie bis zu den Zahlenwerken des ESG-Risikomanagements – hier zeigt sich, dass Nachhaltigkeit fest in allen Bereichen der Weberbank verankert ist. Die eigens etablierte Abteilung Nachhaltigkeit ist direkt beim Vorstandsvorsitzenden angesiedelt und findet regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtvorstands Gehör. Ihre Nachhaltigkeitsleistung lässt die Weberbank über alle ESG-Aspekte hinweg von den Experten der N-Motion GmbH bewerten, und die jährliche Verbesserung dieser Wertung ist explizites strategisches Ziel der Weberbank.
Weitere Governance-Faktoren werden in der Weberbank verantwortungsbewusst umgesetzt zum Beispiel durch ein streng vertrauliches Hinweisgebersystem, den vollständigen Verzicht auf politische Einflussnahme, durch die Regeln des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie durch regelmäßige Schulungen und interne Kontrollsysteme gegen Korruption und Geldwäsche. Auch in den Eigenanlagen der Bank und im Mandatsgeschäft werden gezielt über Ausschlusskriterien Governance-Aspekte fokussiert und zum Beispiel keine Verbindung zu kontroversen beziehungsweise geächteten Waffen toleriert sowie in der auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Variante der Vermögensverwaltung beispielsweise zusätzlich solche Unternehmen ausgeschlossen, die Tierversuche ausführen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Übrigens wird der faire Umgang mit Verbrauchern und Mitarbeitenden im Allgemeinen unter Soziales geführt, gehört aber doch auch zum Bereich Unternehmensführung. Letztlich sind die ESG-Aspekte miteinander verwoben. Das gilt auch für das aktuell anstehende neue Governance-Thema eines detaillierten Unternehmensfahrplans zur Dekarbonisierung in allen Geschäftsbereichen – genannt Transitionsplan.
Näheres dazu in einer der folgenden diskurs-Ausgaben.
Text: Oliver Borgis
Foto: © Weberbank
Datum: März 2026
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